Bebauungsplan XXIV bedroht ein Stück „altes Schwetzingen“

Stellungnahme zum TOP Verabschiedung Bebauungsplan zum Quartier XXIV in der Ratssitzung vom 23. Juli. 2020 von Dr. Susanne Hierschbiel

Auch wenn hier eine Regelung absolut notwendig war, um am „Lügnerhaus“ das Schlimmste zu verhindern, enthält dieser Bebauungsplan einen Passus, der auf lange Sicht ein Stück „altes Schwetzingen“ verschwinden lassen wird. Deshalb haben unsere Stadträt*innen dagegen gestimmt, bzw. sich enthalten. Lest hier warum:

Das Gebiet zwischen Mannheimer / Werderstraße / Friedrich-Ebert-Straße und Heckerstraße braucht dringend Klarheit in Hinsicht auf das, was planerisch erlaubt ist und in unser Stadtbild passt. Bausünden, die es in Schwetzingen an etlichen Stellen gibt, sollen vermieden werden, Frischluftschneisen und „Grüne Lungen“ in den Herzen der Quartiere wollen wir Grüne sichern und neu schaffen. Außerdem wurde auf Drängen unserer Fraktion eine gärtnerische Anlage der Freiflächen und deren Bepflanzung verpflichtend in den BPlan aufgenommen und die Verwendung von Unkrautschutzfolie und Unkrautschutzvlies untersagt. „Schottergärten“ sind aus diesem Quartier damit de facto verbannt! Ein großer Erfolg, der explizit betont und ausgestaltet, was seit dem 22. Juli auch landesweit durch die die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes §21 klargestellt ist. Freiflächen müssen begrünt werden!
Warum also die Ablehnung dieses Bebauungsplans?
Wir konnten uns leider in einem entscheidenden Punkt nicht durchsetzen.
Denn der Bebauungsplan erlaubt auch in der Werderstraße maximale Gebäudehöhen von 15 m und maximale Traufhöhen von 8,20 m.
Jetzt aber ist in der Werderstraße eine andere Gebäudehöhe typisch. Die sog. Ackerbürgerhäuser, wie sie in vielen Straßenzügen des alten „Dorfkerns“ noch vereinzelt zu sehen sind, dominieren hier noch und sind ein Stück „altes, dörfliches“ Schwetzingen, das in der Schwetzinger Gestaltungssatzung sogar als „ortsbildprägende Gruppe“ hervorgehoben ist. Diese Häuser werden, wenn jetzt viel höher gebaut werden darf, in ein bis zwei Generationen verschwunden sein oder zwischen Neubauten eingekeilt wie Fremdkörper wirken. Denn wo höher gebaut werden darf, wird in Zukunft auch höher gebaut werden.
Uniforme Neubauten, die sich alle gleichen und die alten ortstypischen und ortsbildprägenden Häuser dominieren, können aber nicht unser Ziel sein!

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