„Neufassung der Hauptsatzung ab 1. November 2019“
Gehalten von Kathrin Vobis-Mink am 16.10.2019
Wir begrüßen die Neufassung der Hauptsatzung ausdrücklich, da sie die beiden beschließenden Ausschüsse, den Verwaltungsausschuss und den technischen Ausschuss, um einen weiteren besonderen, einen Kultur- und Bildungsausschuss, ergänzt. Immer wieder äußerten wir in der Vergangenheit den Wunsch, den Kulturausschuss in einen beschließenden umzuwandeln. Nun ist es tatsächlich so weit. Schul- und Kindergartenangelegenheiten sowie soziale und kulturelle Angelegenheiten erhalten damit in Schwetzingen zu Recht mehr Gewicht. Dank der Umwandlung in einen beschließenden Ausschuss werden diese Aufgaben weiter in den Vordergrund gestellt und auch mit der dafür nötigen, rechtlichen Basis ausgestattet.
Ebenfalls geändert wurde auch die Fußnote, hier hätten wir uns allerdings mehr gewünscht als in der Hauptsatzung diesen Zusatz dahingehend abzuändern, dass in der genannten Form auch alle anderen Geschlechter enthalten seien. Mit dem generischen Maskulinum fühlen sich nicht alle angesprochen, denn Sprache formt unser Denken und umgekehrt, Denken formt unsere Sprache!
Egal ob in akademischen und wissenschaftlichen Schriften an den Universitäten oder uns nahen Gemeinden, wie Heidelberg und so beschlossen auch in Neulußheim: Überall setzt sich in der Kommunikation die Nennung beider Geschlechter als Standard durch. Wo es sprachlich möglich ist, wird die geschlechtsneutrale Sprache verwendet. Denn neben 48% männlicher Bevölkerung gibt es einen sogar noch größeren, weiblichen Anteil von 52%, d.h. mehr als die Hälfte der Bevölkerung besteht aus Frauen.
Aber heute im Jahr 2019 sind sie hier in Schwetzingen in Schreiben immer noch nicht sichtbar und dabei wäre es so einfach gewesen, die Hauptsatzung, die sowieso in anderen Punkten geändert wurde, auch in diesem Sinne, ohne großen Aufwand anzugleichen. Darum fordern wir GRÜNE die Verwaltung auf, in allen Satzungen und im Schriftverkehr immer beide Geschlechter zu nennen und wo es sprachlich machbar ist, die neutrale Form zu nutzen, so wie es in der Heidelberger Verwaltung heute schon lange vollkommen normal und als Leitlinie vorhanden ist.
In Schriftstücken den Frauenanteil zu zeigen ist nach mehr als 100 Jahren der Einführung des Frauenwahlrechts nur zeitgemäß, und warum sollte dies nicht auch in Schwetzingen möglich sein?
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